Zusätzliche Erlöse für die Insolvenzmasse.

Projektakten, E-Mails und technische Unterlagen können für das Training von KI wertvoll sein. Wir finden passende Datenpartner und vermitteln geeignete Bestände zur Lizenzierung.

Geordneter Arbeitsplatz mit Laptop, Notizbuch und ausgedruckten Unternehmensunterlagen

Eine weitere Erlösoption

Vorhandene Unterlagen mit konkreter Käufernachfrage verbinden.

Ein fester Ansprechpartner

Wir bündeln Ihre Angaben und die Rückfragen der Datenpartner.

Klare Entscheidungen

Sie bestimmen Auftrag, Empfänger und erlaubte Nutzung.

VORHANDENE UNTERNEHMENSUNTERLAGEN

Welche Daten kommen infrage?

Technische Unterlagen

CAD-Zeichnungen, Berechnungen und Prüfberichte.

E-Mails & Projektakten

Abstimmungen, Entscheidungen und dokumentierte Freigaben.

Aufträge & Geschäftsvorgänge

Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Reklamationen.

Service & Software

Tickets, Entwicklungsverläufe und überprüfbare Ergebnisse.

KI-Labore und spezialisierte Datenanbieter suchen nachvollziehbare Arbeitsabläufe. Wer diese Daten sucht und warum

BESTAND VORSTELLEN

Datenbestand prüfen

Sechs kurze Schritte für eine erste rechnerische Orientierung.

UNTERNEHMEN IM VERFAHREN

UNSER BEITRAG FÜR IHRE KANZLEI

So funktioniert die Datenvermittlung.

Aus Ihren Angaben machen wir eine gezielte Anfrage und begleiten die Abstimmung bis zu einer möglichen Lizenzierung.

Datenbestand prüfen
Ihre Kanzlei
Benennt Systeme, Zeiträume und Ansprechpartner. Entscheidet über Auftrag, Zugriff und Nutzung.
Unser Beitrag
Ordnet die Angaben, fragt passende Datenpartner an und bündelt Rückfragen.
Datenpartner
Prüft die Passung und erstellt gegebenenfalls ein Angebot. Technische Arbeiten erfolgen nach vereinbartem Auftrag.

Aufgaben, Kosten und Konditionen werden vor einem Auftrag geklärt.

ZUGRIFF, BEREINIGUNG UND FREIGABE

Wie werden die Daten geschützt?

  1. 01

    Umfang festlegen

    Rechte, sensible Inhalte und Ausschlüsse vor dem Zugriff klären.

  2. 02

    Bereinigen und kontrollieren

    Bereinigung kann Regeln und Sprachmodelle kombinieren. Verfahren und Kontrolle werden mit dem Datenpartner vereinbart.

  3. 03

    Nutzung freigeben

    Empfänger, Zweck und vertragliche Bedingungen vor der Übergabe festlegen.

Anonymisierung, Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen

KURZE ANTWORTEN

Häufige Fragen

Welche Unternehmensdaten sind für Käufer interessant?

Gefragt sein können zusammenhängende Arbeitsunterlagen: etwa Projektakten, E-Mails, Auftragsfolgen, technische Änderungen oder Entwicklungsverläufe mit einem Ergebnis. Öffentliche Programme beschreiben solche Kategorien. Wir klären mit einem passenden Datenpartner, ob Sprache, Inhalt und Historie des konkreten Bestands zu seiner Nachfrage passen.

Käuferbedarf und ein eigenes Beispiel ↗
Wer darf die Prüfung und Lizenzierung beauftragen?

Im eröffneten Regelverfahren liegt das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über Massevermögen beim Insolvenzverwalter (§ 80 InsO). Bei angeordneter Eigenverwaltung handelt der Schuldner unter Aufsicht des Sachwalters (§ 270 InsO). Im vorläufigen Verfahren sind die konkreten Anordnungen maßgeblich. Die Befugnis zur neuen Datennutzung ist zusätzlich zu klären.

Verfahrensstand und Zuständigkeiten ↗

Quellen: § 80 InsO · § 270 InsO

Muss die Kanzlei schon Daten exportieren?

Nein. Zunächst genügen Angaben zu Systemen, Zeiträumen, typischen Vorgängen und vorhandenen Sicherungen. Wir bündeln die Rückfragen. Neue Exporte, technische Aufbereitung und Zugriffe werden erst mit den zuständigen Ansprechpartnern und dem gewählten Datenpartner nach einem abgestimmten Auftrag organisiert.

Erste Angaben und technische Aufgaben ↗
Wie werden Personenbezüge und Fremdrechte behandelt?

Vor dem Zugriff werden Rechte und Ausschlüsse festgelegt. Erkennung, Ersatzkennungen und Kontrollen werden mit dem Datenpartner vereinbart. Auch Rückschlüsse, Kundenzeichnungen, Geschäftsgeheimnisse und vertragliche Grenzen werden betrachtet. Wir begleiten die Abstimmung; die zuständige Stelle entscheidet über Freigaben.

Bereinigung, eigenes Beispiel und Freigabe ↗
Was gilt für Unterlagen mit Aufbewahrungspflicht?

Eine mögliche Lizenzkopie und die erforderliche Archivierung sind getrennte Aufgaben. Welche Unterlagen in welcher Form verfügbar bleiben müssen, hängt von Dokumentenart und Vorschriften ab. Eine Aufbewahrungspflicht schafft keine allgemeine Erlaubnis für zusätzliche wirtschaftliche Nutzung.

Fristen, Archivierung und neue Nutzung ↗

Quellen: § 257 HGB · § 147 AO

Wie entstehen Angebot, Kosten und Vergütung?

Ein Datenpartner prüft die Passung und unterbreitet gegebenenfalls ein konkretes Angebot. Datenumfang, Nutzung, technische Arbeiten, mögliche Kosten und Vergütung werden vor einem Auftrag vereinbart. Unsere Euroanzeigen sind eigene Modellbeispiele. Der Fragebogen dieser Vorschau löst keinen kostenpflichtigen Auftrag aus.

Rechner, Angebot, Vertrag und Zahlung ↗
Alle Fragen und Vertiefungen

FÜR DIE FACHLICHE EINORDNUNG

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